Datenschutz im Notariat
Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig.
Allerdings benötigen wir zur Erfüllung unserer Aufgaben auch eine Vielzahl von personenbezogen Daten und Ihr Vertrauen in uns und unsere Arbeit. Aus diesem Grund unterliegen Notare einer besonderen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Bundesnotarordnung (BNotO), die neuerdings durch die allgemeinen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lediglich ergänzt werden.
Detailierte Informationen zum Datenschutz im Notariat gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie hier: